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Versicherungen
Was zahlt die gesetzliche Versicherung – was zahlt die Zusatzversicherung?
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Seit der letzten Stufe der Gesundheitsreform hat man Sie von staatlicher Seite
soweit informiert, dass sich bei der Zuzahlung nichts verändert hat.
Das stimmt!
Der vom Gesetzgeber auferlegte Sparkurs zwingt allerdings die gesetzlichen
Krankenkassen dazu, nur das
„medizinisch Notwendige“
zu genehmigen!
Das bedeutet –
Sie bekommen nur das Nötigste
bezuschusst, also Zahntechnik auf dem Stand vor einem viertel Jahrhundert.
Benötigen Sie eine größere Versorgung, z.B. mehr als drei Kronen, wird meist ein Gutachten eingeholt.
Misstrauen von Krankenkassen ist somit Programm!
Die Bezuschussung von Implantaten
bezieht sich auf eine Regelversorgung, wobei
das von Ihnen zu bezahlende Implantat nebst Aufbau
als „vorhandener Zahn“ gewertet wird.
Herkömmliche
Zahnzusatzversicherungen
bezuschussen überwiegend nur Ihren Eigenanteil an dem von der gesetzlichen Krankenversicherung
als medizinisch notwendig erachteten Versorgung.
Wichtig!
Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag und bemühen Sie sich gegebenenfalls um eine bessere Versicherung.
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Was zahlt die Privatversicherung?
Wie auch bei der privaten Zusatzversicherung empfiehlt es sich den
Versicherungsvertrag genau zu lesen und zu prüfen.
Was ist versichert?
Implantate, Kronen, Inlays, Veneers, kosmetische Versorgungen, kieferorthopädische Behandlungen? …
Und wenn versichert –
mit oder ohne Leistungseinschränkungen?!
Wichtig!
Was auch immer im Vertrag steht,
Sie sind der Vertragspartner der Versicherung !
Zwischen dem Behandler (Zahnarzt, Implanteur, Kieferchirurg und auch Labor) und
der Versicherung besteht kein Abkommen und auch kein Geschäftsverhältnis.
Sie sollten darum
immer vorab einen Kostenvoranschlag
bei Ihrer Versicherung einreichen um über die Höhe der Kostenübernahme seitens der Versicherung informiert zu sein.
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